Jein, verboten ist nicht gleich unmöglich. Das ist so eine schweizer Eigenheit. Über die 4 Sicherheitsgrundregeln müssen wir hier eigentlich nicht diskutieren, wer diese nach einer RS nicht anwenden kann, dem gehört auch keine Waffe anvertraut. Dass die Regeln des jeweiligen Schiesskellers befolgt werden ist auch selbstverständlich.
Ich weiss, viel blabla, aber so ist es nunmal.
Ich weiss nicht in welcher Gegend der Thread-Ersteller wohnt, aber z.B. in Weinfelden könnte er problemlos mit seinem Sturmgewehr schiessen. Anmelden, Strafregisterauszug und ID zeigen, bezahlen und los gehts. Munition ist so eine Sache, da man aus einer Armeewaffe eigentlich nur Armeemunition verschiessen darf, und die bekommt man nunmal nur auf 300m Ständen, und nicht zum mit nach Hause nehmen. Allerdings funktioniert in einem Stgw 90 auch alle andere 5,56mm Munition, und die gibts überall. Vollauto wäre theoretisch, zumindest mit privaten Sammlerwaffen und entsprechender kantonaler Ausnahmebewilligung (sowohl zum Besitz als auch die Schiessbewilligung für den entsprechenden Tag) möglich.