Fraktionieren (wann?) oder persönlicher Urlaub

nolan

Member
20. Apr. 2018
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Hallo zusammen

Ich entschuldige mich, dass mein deutsch so schlimm ist, ich bin nämlich ein Tessiner  9_9 . Ich hoffe, dass ihr jedenfalls mir verstehen könnt.

Ich werde die RS im Juni beginnen, und es würde für mich wirklich besser sein, wenn ich mein Uni-Studium (in Ausland) schon dieses Jahr anfangen konnte. Ich brauche aber dafür drei Wochen früher die RS enden. Nun die Frage ist: kann ich ein persönlicher Urlaub dafür fragen, oder sind drei Wochen zu lang (und muss deshalb fraktionieren)?

Und wenn ich nach einer Fraktionierung beantragen muss,sollte ich es schon jetzt machen? Ich habe nämlich noch keine Nachweise von der Uni (die Anmeldung beginnt im Mai und ich werde den Zulassungsbescheid nur ende Juli bekommen), und fürchte, dass ohne solche Dokumenten meinen Gesuch automatisch verweigert wird. Mir wurde es in der Rekrutierung gesagt, dass ich nach einer Fraktionierung am Anfang der RS fragen muss, das Problem bleibt aber immer das gleiche: ich werde noch keine Zulassung haben.

Hoffentlich kann jemand mir helfen.

Danke im Voraus,

Arthur

 
Die RS kann grundsätzlich nicht fraktioniert werden. Du musst also wahrscheinlich ein halbes Jahr später mit dem Studium beginnen.

 
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Vielen dank, Libero.

Ich dachte aber, dass man konnte es fragen, die RS zu fraktionieren. Es ist natürlich nicht einfach, aber versuchen kann man immer (auf die Armee-website steht, dass die RS fraktioniert werden kann, wenn man gute Gründe dafür hat). Wie sollte ich es machen?

 
Hallo Nolan.

Keine Ahnung was Libero hier sagt. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit eine RS zu fraktionieren, wie du sagst.

Genaueres zum Vorgehen weiss ich nicht. Ruf bei deinem zuständigen Kreiskommando an. Die werden dir die Infos geben können, die du brauchst. Aber unter Umständen bist du etwas knapp dran. Nur zwei Monate vor RS Beginn.

 
Auf der Homepage der Armee steht ua:

  • es besteht kein Anspruch auf Fraktionierung
  • Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die RS einmal unterbrochen werden
Ein "normaler" Studienbeginn ist wohl eher keine Ausnahme, sondern die Regel. Falls einem Gesuch ausnahmsweise dann doch entsprochen werden sollte (genau das habe ich mit "grundsätzlich" gemeint, nämlich dass es Ausnahmen geben kann), was soll dann nachher passieren? In den Semesterferien hast Du wohl wenig Gelegenheit, die restliche RS noch nachzuholen.

Weitere Infos: https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/stellungspflichtige/studium-und-armee.html

 
In Ausnahmefällen – bei wichtigen familiären, ausbildungs- bedingten oder beruflichen Gründen – ist auf Gesuch hin eine einmalige Unterbrechung des Ausbildungsdienstes möglich. Diese Fraktionierung muss nach der allgemeinen Grundausbildung erfolgen. Nach einer Unterbrechung muss der Rekrut den zweiten Ausbildungsteil innerhalb von zwei Jahren allerdings zwingend nachholen.

Die Rekrutenschule ist grundsätzlich am Stück zu leisten. In absoluten Ausnahmefällen ist – auf ein begründetes Gesuch hin – eine Fraktionierung möglich, sofern die dienstlichen Möglichkeiten es zulassen und eine Aufteilung wegen der zivilen Ausbildung oder aus beruflichen Gründen unerlässlich ist.


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Überlege dir gut, ob es für dich wirklich die beste Option ist.

Kannst du (bzw. hast du lust) Monate/Jahre später nochmals für mehrere Wochen in die RS zu gehen?

Ich an deiner Stelle würde lieber ein halbes Jahr später beginnen.

 
uf der Homepage der Armee steht ua:

  • es besteht kein Anspruch auf Fraktionierung
  • Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die RS einmal unterbrochen werden
Ein "normaler" Studienbeginn ist wohl eher keine Ausnahme, sondern die Regel. Falls einem Gesuch ausnahmsweise dann doch entsprochen werden sollte (genau das habe ich mit "grundsätzlich" gemeint, nämlich dass es Ausnahmen geben kann), was soll dann nachher passieren? In den Semesterferien hast Du wohl wenig Gelegenheit, die restliche RS noch nachzuholen.
Sorry, da habe ich dich falsch verstanden.

 
Danke alle für die Antworten.

Auf der Homepage der Armee steht ua:

  • es besteht kein Anspruch auf Fraktionierung
  • Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die RS einmal unterbrochen werden
Ein "normaler" Studienbeginn ist wohl eher keine Ausnahme, sondern die Regel. Falls einem Gesuch ausnahmsweise dann doch entsprochen werden sollte (genau das habe ich mit "grundsätzlich" gemeint, nämlich dass es Ausnahmen geben kann), was soll dann nachher passieren? In den Semesterferien hast Du wohl wenig Gelegenheit, die restliche RS noch nachzuholen.

Weitere Infos: https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/stellungspflichtige/studium-und-armee.html
Ja, es scheint etwas zu sein, dass selten erlaubt wird. Ich werde sehen, ob meine Gründe genügend sind, um als eine Ausnahme zu gelten.

Wie es Ryyon schrieb, werde ich mein Kreiskommando anrufen, um mich besser zu informieren.

Überlege dir gut, ob es für dich wirklich die beste Option ist.

Kannst du (bzw. hast du lust) Monate/Jahre später nochmals für mehrere Wochen in die RS zu gehen?

Ich an deiner Stelle würde lieber ein halbes Jahr später beginnen.
Die Zeit in den Semesterferien würde ich sicher haben, es hängt aber davon ab, wann ich das zweite Teil des Diensts machen könnte. Meine Lust dafür würde kein Problem sein, ich habe eine hohe Motivation, beide für das Studium und die Armee.

Leider ist ein Anfang im 2. Semester nicht möglich, deshalb würde ich ein ganzes Jahr "verlieren".

Ich habe nur eine letzte Frage: wisst ihr, ob ich ein persönlicher Urlaub statt fraktionieren fragen kann? Es würden zwei Wochen + 2 Tage sein, so konnte ich fast das ganze Dienst machen, die Uni beginnen und den Rest als Wiederholungskurse machen.

 
Danke alle für die Antworten.
Die Zeit in den Semesterferien würde ich sicher haben, es hängt aber davon ab, wann ich das zweite Teil des Diensts machen könnte. Meine Lust dafür würde kein Problem sein, ich habe eine hohe Motivation, beide für das Studium und die Armee.
Leider ist ein Anfang im 2. Semester nicht möglich, deshalb würde ich ein ganzes Jahr "verlieren".
 
Ich habe nur eine letzte Frage: wisst ihr, ob ich ein persönlicher Urlaub statt fraktionieren fragen kann? Es würden zwei Wochen + 2 Tage sein, so konnte ich fast das ganze Dienst machen, die Uni beginnen und den Rest als Wiederholungskurse machen.
Warum arbeitest Du nicht einfach die drei Wochen Uni nach? Wenn du so motiviert bist, sollte das ja kein Problem sein
 
Ich habe nur eine letzte Frage: wisst ihr, ob ich ein persönlicher Urlaub statt fraktionieren fragen kann? Es würden zwei Wochen + 2 Tage sein, so konnte ich fast das ganze Dienst machen, die Uni beginnen und den Rest als Wiederholungskurse machen.
Nein, das wird nicht funktionieren.

 
Der Vorschlag von Darken halte ich für keinen schlechten. Aber ganz ehrlich, du befasst dich leider etwas sehr spät mit dem Problem. Du weisst wahrscheinlich schon seit längerem, dass du in die RS gehst und bis wann die dauert.

 
Danke alle für die Antworten.
Die Zeit in den Semesterferien würde ich sicher haben, es hängt aber davon ab, wann ich das zweite Teil des Diensts machen könnte. Meine Lust dafür würde kein Problem sein, ich habe eine hohe Motivation, beide für das Studium und die Armee.
Leider ist ein Anfang im 2. Semester nicht möglich, deshalb würde ich ein ganzes Jahr "verlieren".
 
Ich habe nur eine letzte Frage: wisst ihr, ob ich ein persönlicher Urlaub statt fraktionieren fragen kann? Es würden zwei Wochen + 2 Tage sein, so konnte ich fast das ganze Dienst machen, die Uni beginnen und den Rest als Wiederholungskurse machen.
Warum arbeitest Du nicht einfach die drei Wochen Uni nach? Wenn du so motiviert bist, sollte das ja kein Problem sein
Ich würde es gerne machen, leider gibt es das Fach, dass ich studieren will nur in Ausland, und ich kann deshalb nicht später anfangen.

Der Vorschlag von Darken halte ich für keinen schlechten. Aber ganz ehrlich, du befasst dich leider etwas sehr spät mit dem Problem. Du weisst wahrscheinlich schon seit längerem, dass du in die RS gehst und bis wann die dauert.
Ja ich Weiss, dass es spät ist. Auf jedem Fall habe ich noch keine Nachweise oder Dokumente von der Uni, so würde einen Versuch jetzt unnützlich sein ...

 
Hallo Nolan

Ich würde an Deiner Stelle beim Schulkommando ein Urlaubsgesuch für die 2 Wochen einreichen, sobald Du irgendeine Bestätigung für Dein Studium hast. Spätestens jedoch, wenn Du in die RS einrückst.

Bei uns gabs mehrere, die ein Studium als Urlaubsgrund nannten und dafür 2-3 Wochen Urlaub bewilligt bekamen. Gerade in den letzten beiden Wochen der VBA1 spielt es  für deine Ausbildung keine grosse Rolle mehr ob du dort anwesend bist.

Gruss DarkBlue16

 
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Hallo Nolan

Ich würde an Deiner Stelle beim Schulkommando ein Urlaubsgesuch für die 2 Wochen einreichen, sobald Du irgendeine Bestätigung für Dein Studium hast. Spätestens jedoch, wenn Du in die RS einrückst.

Bei uns gabs mehrere, die ein Studium als Urlaubsgrund nannten und dafür 2-3 Wochen Urlaub bewilligt bekamen. Gerade in den letzten beiden Wochen der VBA1 spielt es  für deine Ausbildung keine grosse Rolle mehr ob du dort anwesend bist.

Gruss DarkBlue16
Hallo DarkBlue16

Danke für deine Antwort. Gut zu lesen, dass so etwas möglich ist und manchmal erlaubt wird.

Grüss

 
Ich glaube nicht, dass es für Rekruten möglich ist, wegen Studienbeginns zwei Wochen Urlaub zu bekommen. Wahrscheinlich würde dann die RS als „nicht bestanden“ gelten. So war es zumindest früher.

 
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Ein Urlaub am Ende einer Dienstleistung zählt nicht als Urlaub, sondern als vozeitige Entlassung.

Somit hat dies nicht der Kp Kdt zu entscheiden, sondern das Schulkommando.

Im WK war es so, dass vozeitige Entlassungen sogar durch den Brigadier bewillgt werden mussten. Wie es im RS Betrieb gehandahbt wird, weiss ich nicht.

Nun kann man sich vorstellen, dass dein Grund aber auf jeden Fall richtig gut sein muss, damit sich ein Vorgesetzter für dich einsetzt und dies bei seinem Vorgesetzten hinter dir steht.

Ich denke da "mänschelet" es sehr.

Wenn ein Soldat nicht weitermachen will mit der Begründung er müsste sonst sein Studium um ein Jahr verschieben, interessiert das in der Regel niemanden. "Was ist schon ein Jahr...." ist dann die Antwort.

Trotzdem viel Glück dabei.

 
Wenn es sich um den letzten Freitag handelt, ja.

Ob der Kp Kdt dies meldet ist eine andere Frage ;)

 
Ist das so? Bereits ab dem 1. Tag (sprich Do statt Fr nach Hause)?
Das tönt nach einer Brigade-internen Regelung. Mir wäre keine entsprechende Weisung bekannt. Über administrative Entlassungen - insbesondere aufgrund persönlichen Urlaubs - entscheidet der Kommandant.