Sali zämme,
ich werde Ende diesen Jahres zu einer Dienstleistung aufgeboten werden, welche sich leider mit einem befristeten Arbeitsverhältnis (6 Mt.) überschneidet. Aufgrund der begrenzten Dauer der Anstellung ist es natürlich sowohl für meinen Arbeitgeber als auch für mich äusserst unpassend, wenn ich in dieser Zeit fehle. Hinzu kommt, dass die Dienstleistung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses stattfindet, also zu einem Zeitpunkt, während dem ich eigentlich eingearbeitet werden sollte.
Befand sich jemand von euch bereits in einer ähnlich Situation? Wird ein DVS mit solch einer Begründung grundsätzlich vom Kreiskommando bewilligt, oder muss ich auf die Kulanz des Kadi hoffen?
ich werde Ende diesen Jahres zu einer Dienstleistung aufgeboten werden, welche sich leider mit einem befristeten Arbeitsverhältnis (6 Mt.) überschneidet. Aufgrund der begrenzten Dauer der Anstellung ist es natürlich sowohl für meinen Arbeitgeber als auch für mich äusserst unpassend, wenn ich in dieser Zeit fehle. Hinzu kommt, dass die Dienstleistung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses stattfindet, also zu einem Zeitpunkt, während dem ich eigentlich eingearbeitet werden sollte.
Befand sich jemand von euch bereits in einer ähnlich Situation? Wird ein DVS mit solch einer Begründung grundsätzlich vom Kreiskommando bewilligt, oder muss ich auf die Kulanz des Kadi hoffen?