PA Material nach Antritt der Polizeischule

IchbinsTim

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10. Jan. 2021
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Hallo zusammen

Daher ich vorhabe die Polizeischule zu machen, habe ich mir die Frage gestellt, ob man sein PA Mat behält. Durch den Antritt der Ausbildung zum Polizisten wird man vom Militärdienst befreit und hat somit keine Verwendung mehr für das Material. Ich würde aber sehr gerne einige Dinge behalten (z.b. Glock 17, Camelbak und Sonnenbrille). Weiss da jemand etwas genaueres?

Gruss

 
Du müsstest die nicht rückgabepflichtigen Ausrüstungsgegenstände behalten können:
https://www.vtg.admin.ch/de/die-schweizer-armee/mittel/persoenliche-ausruestung/entlassung-aus-der-militaerdienstpflicht-pa.html#ui-collapse-57
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2018/732/de#chap_8/sec_2

Wenn ich micht nicht täusche, wirst du aber nicht bei Antritt der Ausbildung zum Polizisten vom Militärdienst befreit, sondern erst nachdem du deine Ausbildung abgeschlossen hast und bei einem Polizeikorps angestellt bist. Bis dahin musst du ganz normal Dienstverschiebungsgesuche stellen, wie bei jeder anderen Ausbildung auch.

 
Während der Ausbildung ist er schon bei einem Polizeikorps angestellt, sonst kann er die Schule gar nicht absolvieren.

 
Ich hatte in Erinnerung, dass man sich erst ab der Anstellung als Polizist vom Dienst befreien lassen kann. Das scheint aber bei der Polizei explizit nicht der Fall zu sein. Früher gab es sogar eine explizite Ausnahme für die Polizeischule im Gesetz.

Das habe ich vermutlich mit anderen Dienstbefreiungen (z.B. als Lokführer) verwechselt. Da kann man sich erst vom Dienst befreien lassen, wenn man eine Anstellung als Lokführer hat. Eine Anstellung zur Ausbildung reicht da nicht.

 
Die Dienstbefreiung erfolgt beim Eintritt in die Polizeischule. Das aktuelle Vorgehen dafür kenne ich aber nicht.

 
Die Dienstbefreiung wird durch die Polizeikorps vorbereitet. Sie stellen die notwendigen Dokumente zur Verfügung welche jedoch selbst eingereicht werden müssen. Dies erfolgt mit der Ausbildung zum Polizisten, da diese eine hoheitliche Aufgabe erfüllen. Als Rettungssanitäter oder Lokführer wird eine Dienstbefreiung erst nach erfolgreicher Abschluss der Ausbildung möglich sein, da diese keine hoheitliche Aufgabe erfüllen.