Nein, weder du noch sonst jemand in deiner/m Kp/Bat/Abt/Det kann das einfach so.
Dienstuntauglich aus medizinischer Sich ist, wer körperlich, intellektuell und psychisch den Anforderungen des Militärdienstes nicht genügt und dabei entweder die eigene Gesundheit oder diejenige Dritter gefährdetest (e contrario Art 2 Abs 1 VMBM).
Wenn du untauglich gestempelt werden willst, musst du vor eine medizinische Untersuchungskommission, welche deinen Fall beurteilt. Um dort vorstellig zu werden benötigst du ärztliche oder psychologische Zeugnisse, welche eine signifikante Änderung deiner physischen oder psychischen Fähigkeit seit deiner Rekrutierung attestieren, welche es dir nun verunmöglicht, weiter deiner verfassungsmässigen Dienstpflicht nachzukommen. Da du die RS bereits absolviert hast und dort für militärdiensttauglich empfunden wurdest, müsstest du sämtliche Anfallenden Arztkosten selbst tragen.